Ihre Produktivität, Leistungsbereitschaft sowie die Sicherheit in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privathäusern hängt auch von der Funktionsfähigkeit des Tores ab.
Daher ist die Prüfung wichtiger Bestandteil jeder Instandhaltung.
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 „Türen und Tore“ fordert für kraftbetätigte Tore eine sicherheitstechnische Überprüfung nach der Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen an der Anlage sowie wiederkehrend.
Dabei muss die Prüfung nur durch Sachkundige Servicemonteure durchgeführt werden, welche die Funktionstüchtigketi aller Schutzeinrichtungen auch beurteilen können.
Hierfür steht Ihnen ITB-Tore mit erfahrenem Personal gerne zur Verfügung.